FAQ

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Das Thema Pflege stellt Betroffene und Angehörige oft vor große Herausforderungen. Unbekannte Begriffe, Pflegegrade und viele offene Fragen machen den Pflegeprozess kompliziert. Der ambulante Pflegedienst Helfende Schwestern hat deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie in unseren FAQs zusammengestellt. So erhalten Sie schnelle Orientierung rund um häusliche Pflege, Pflegegrad und Leistungen. Unser Team berät Sie zudem kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen der Pflege.

1. Wer kann Häusliche Krankenpflege erhalten?

Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der durchführt, was der Arzt verordnet hat. Immer vorausgesetzt, der Patient oder ein Familienangehöriger kann das Notwendige nicht selbst vornehmen.

2. Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

Die Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch das Elfte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Es enthält unter § 14 und § 15 genaue Bestimmungen, wann ein Mensch per Gesetz als „pflegebedürftig“ gilt und wie diese Einstufung gemessen und beurteilt werden. Daraus ergibt sich sein Anspruch auf Pflegeleistungen.

Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.

Wörtlich definiert das Gesetz den seit Januar 2017 geltenden neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit in § 14 Abs. 1 wie folgt:
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

3. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe in Frage kommt, hängt vom Gutachten des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK) ab. Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK besuchen die Antragsteller im Auftrag der Pflegekasse – zu Hause oder im Pflegeheim – und stellen fest, welche konkrete Hilfe benötigt wird, wer die Pflege durchführt und inwieweit Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

4. Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Der Medizinische Dienst (MDK) begutachtet den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation vor Ort. Anspruch auf Leistungen haben nur Personen mit folgendem Hilfebedarf:

  1. aufgrund von Krankheit oder Behinderung (unabhängig von Alter, Art der Erkrankung/Behinderung oder Grad der Erwerbsminderung),

  2. bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und im hauswirtschaftlichen Bereich – für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (es sei denn, die voraussichtliche Lebensdauer ist geringer).

5. Wie viele Pflegegrade gibt es?

Seit Jahresbeginn 2017 gelten fünf Pflegegrade (1–5). Diese regeln Höhe und Umfang der zu erhaltenden Pflegeleistungen.

6. Welche Pflegegrade gibt es?

Die fünf Pflegegrade (1–5) definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit die Höhe der Unterstützungsleistungen. Der Härtefall der alten Pflegestufen entfällt.

7. Welcher Pflegegrad entspricht der alten Pflegestufe 0?

Nach der Pflegereform 2017 wandelten sich Pflegestufen in Pflegegrade. Pflegebedürftige wurden höher eingestuft. Pflegestufe 0 entspricht Pflegegrad 1 (Bestandsschutz).

8. Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird bei geringer Einschränkung der Selbstständigkeit gewährt. Das bedeutet, dass nur wenig Hilfe im pflegerischen Alltag benötigt wird. Dementsprechend gering fallen die Geldleistungen aus.

9. Welchen Pflegegrad erhalte ich mit einer Demenzerkrankung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Mit dem seit 01.01.2017 geltenden Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden geistige und psychische Erkrankungen erstmals korrekt erfasst. Die konkrete Einstufung richtet sich nach dem gesamten pflegerischen Aufwand.

10. Wo kann ich Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld steht ab Pflegegrad 2 bei häuslicher und ambulanter Pflege zu. Es wird entweder direkt ab Anerkennung ausgezahlt oder nach kurzer Anfrage bei der Pflegekasse.

11. Ab wann kann ich einen Pflegegrad-Antrag stellen?

Sobald Sie sich durch Alter, Krankheit oder Unfall im Alltag nicht mehr alleine versorgen können, sollten Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. Der MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) bewertet Ihr Wohnumfeld und Ihre Pflegesituation und stuft Sie in einen der fünf Pflegegrade ein.

12. Welcher Pflegegrad entspricht welcher Pflegestufe?

Die Umrechnung ist:

  • Pflegestufe 0 → Pflegegrad 1

  • Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2

  • Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3

  • Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4

  • Pflegestufe 3 Härtefall → Pflegegrad 5

Natürlich kann die Einstufung bei Wiederbegutachtungen angepasst werden.

13. Wie kann ich den Pflegegrad beantragen?

Jeder Krankenversicherte hat ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse. Der Antrag kann telefonisch oder online bei der Versicherung gestellt werden; er wird postalisch zugesandt oder steht im Download-Center der Krankenkasse bereit.

14. Warum gibt es jetzt Pflegegrade?

Mit der Pflegereform 2017 wurden die alten Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diese regeln den Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen und stehen im Zentrum der neuen Pflegekonzeption.

15. Wann kann ich Pflegegrad 3 beantragen?

Pflegegrad 3 bedeutet eine mittelschwere Einschränkung im Alltag. Viele Handlungen sind ohne Pflegeunterstützung nicht mehr möglich. Einen Pflegegrad beantragt man nicht direkt, sondern er wird durch den MDK nach Begutachtung festgestellt. Ein Pflegetagebuch dient als Nachweis für den tatsächlichen Pflegeaufwand.