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F.A.Q

Das Thema Pflege kann Betroffene und ihre Angehörigen überfordern. Eine Vielzahl an unbekannten Begriffen und ungelösten Fragen begleiten den Pflegeprozess. Wir von Helfende Schwestern haben die häufigsten Fragen und die passenden Antworten zusammengetragen – als FAQs für Sie. Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad und bei allen anderen Fragen zur Pflege

01. Wer kann Häusliche Krankenpflege erhalten?
Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der durchführt was der Arzt verordnet hat. Immer vorausgesetzt, der Patient oder ein Familienangehöriger kann das Notwendige nicht selbst vornehmen.
02. Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
Die Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland durch das Elfte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Es enthält unter § 14 und § 15 genaue Bestimmungen, wann ein Mensch per Gesetz als „pflegebedürftig“ gilt und wie diese Einstufung gemessen und beurteilt werden. Daraus ergibt sich sein Anspruch auf Pflegeleistungen.

Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen. Wörtlich definiert das Gesetz den seit Januar 2017 geltenden neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit in § 14 Abs. 1 wie folgt:

elbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
03. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe in Frage kommt, hängt vom Gutachten des "Medizinischen Dienstes der Krankenkassen" (MDK) ab. Für den Medizinischen Dienst arbeiten Ärzte und Pflegefachkräfte, die die Pflegebedürftigen im Auftrag der Pflegekasse besuchen. Im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim wird u. a. festgestellt, welche konkrete Hilfe der Antragsteller benötigt, wer die Pflege durchführt und in wie weit die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft sind.
04. Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Der Medizinische Dienst (MDK) begutachtet den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation vor Ort. Mit der Einführung der Pflegeversicherung gilt nur noch der als pflegebedürftig, wer folgenden Hilfebedarf hat:

1. aufgrund von Krankheit oder Behinderung (unabhängig von Alter, Art der Erkrankung/ Behinderung oder Grad der Erwerbsminderung),

2. bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie im hauswirtschaftlichen Bereich und für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (es sei denn, die voraussichtliche Lebensdauer ist geringer)
05. Wie viele Pflegegrade gibt es?
Seit Jahresbeginn 2017 gelten fünf Pflegegrade (1,2,3,4,5). Diese regeln Höhe und Umfang der zu erhaltenden Pflegeleistungen.
06. Welche Pflegegrade gibt es?
Die fünf Pflegegrade (1,2,3,4,5) definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit und somit, wie viel Gelder zur Unterstützung gewährt werden. Der Härtefall der vorangegangenen Pflegestufen entfällt.
07. Welcher Pflegegrad entspricht der alten Pflegestufe 0?
Nach der Pflegereform 2017 wandelten sich die Pflegestufen in Pflegegrade. Durch den Anspruch der Krankenkassen, die Pflege zu stärken, wurden Pflegebedürftige höher eingestuft. Somit steht Ihnen in diesem Fall Pflegegrad 1 zu (gesichert durch den Bestandsschutz).
08. Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird bei geringer Einschränkung der Selbstständigkeit gewährt. Diese bedeutet, dass Sie nur wenig Hilfe im pflegerischen Alltag benötigen. Dementsprechend gering fallen die Geldleistungen aus.
09. Welchen Pflegegrad erhalte ich mit einer Demenzerkrankung?
Dies lässt sich schwer eindeutig bewerten. Mit dem seit 1.1.2017 gültigen Zweiten Pflegestärkungsgesetz (kurz PSG II) werden geistige und psychische Erkrankungen erstmals korrekt erfasst. Dennoch ist im jeweiligen Einzelfall der gesamte pflegerische Aufwand zu berechnen.
10. Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
Das Pflegegeld steht Ihnen ab Pflegegrad 2 bei häuslicher und ambulanter Pflege zu. Entweder wird Ihnen diese Pflegeleistung direkt ab Anerkennung ausgezahlt oder erfordert eine kurze Anfrage bei Ihrer Pflegekasse.
11. Ab wann kann ich einen Pflegegrad-Antrag stellen?
Sobald Sie sich durch Alter, Krankheit oder Unfall im Alltag nicht mehr alleine versorgen können, sollten Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse stellen. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (Medizinscher Dienst der Privaten) werden Ihr Wohnumfeld und Ihre Pflegesituation bewertet. Nach der Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit, erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade.
12. Welcher Pflegegrad entspricht welcher Pflegestufe?
Die Pflegestufen lassen sich recht leicht in Pflegegrade umrechnen: Pflegestufe 0 – Pflegegrad 1, Pflegestufe 1 – Pflegegrad 2, Pflegestufe 2 – Pflegegrad 3, Pflegestufe 3 – Pflegegrad 4, Pflegestufe 3 Härtefall – Pflegegrad 5.

Natürlich können die Pflegeumstände zwischen Wiederbegutachtungen variieren, sodass die Pflegegradeinstufung nachkorrigiert wird.
13. Wie kann ich den Pflegegrad beantragen?
Jeder Krankenversicherungsnehmer hat ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse. Hierfür benötigt es nur eine Antragsstellung bei Ihrer Versicherung. Den Antrag wird man Ihnen nach einem Anruf postalisch zukommen lassen oder Sie auf das Download-Center der jeweiligen Krankenkasse verweisen.
14. Warum gibt es jetzt Pflegegrade?
Mit der Pflegereform 2017 wurden die zuvor geltenden Pflegestufen ersetzt und die Definition der Pflegebedürftigkeit neu aufgesetzt. Pflegegrade regeln nun den Anspruch auf die zu erhaltenden Leistungen der Pflegeversicherung. Diese stehen somit zentral in der Gesamtkonzeption der Pflege.
15. Wann kann ich Pflegegrad 3 beantragen?
Pflegegrad 3 entspricht einer mittelschweren Einschränkung im Alltag. Viele Handlungen sind ohne pflegerische Unterstützung nicht mehr möglich. Generell können Sie keinen Pflegegrad direkt beantragen, sondern die Begutachtung und Bewertung durch den MDK. Dieser stuft Sie ein. Dokumentieren Sie Ihren Pflegeaufwand in einem Pflegetagebuch, um einen Beleg für Ihren Anspruch zu haben.

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