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Beratungseinsatz

Beratungseinsatz § 37 Absatz 3 SGB XI

Das Ziel des Beratungseinsatzes ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und die regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. § 37 Absatz 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen. Pflegebedürftige MÜSSEN in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die im Regelfall eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.

Die Frequenz der Beratungseinsätze ist je nach Pflegegrad, unterschiedlich geregelt.

  • bei Pflegegrad 1: Anspruch halbjährlich, also zwei Mal im Jahr
  • bei Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich , also zwei Mal im Jahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich einmal, also vier Mal im Jahr

Keine gesetzliche Verpflichtung – eine Beratung kann in Anspruch genommen werden:

  • Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
  • Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen.
  • Pflegegeldempfänger in den Pflegegraden 2 bis 5, wenn auch die Pflegesachleistung (nach § 36 SGB XI) in Anspruch genommen wird

Unsere Qualifikation:
Eine Pflegefachkraft mit Erfahrung in der ambulanten Pflege und spezieller Schulung in Anleitung, Beratung bzw. Gesprächsführung wird den Pflegeeinsatz durchführen. Je nach Situation kann es für die Betroffenen von Nutzen sein, ergänzende Beratung oder Angebote wie z. Bsp. Wohnraumberatung, Entlastungsangebote, Schulungen (Hauskrankenpflegekurs) in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten des Pflegeeinsatzes werden von der Pflegekasse übernommen.

Sie können uns Online kontaktieren, um einen Beratungseinsatz durchführen  zu lassen. Wir rufen Sie zur Terminabstimmung zurück.

Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger

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