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Leistungen nach SGB V

Leistungen nach SGB V

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Alle Fragen und Antworten zur Behandlungspflege im Überblick

Pflegedienst Bonn, Karriere
01. Was ist Behandlungspflege? – Definition
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.“ Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.
02. Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung
Das kann z. B. dann vorkommen, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird, er weiterhin das Bett hüten muss und seine Wunde fachgerecht versorgt werden soll.
03. Häusliche Krankenpflege nach SGB V: Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit Ihr Pflegebedürftiger zu Hause angemessen versorgt wird. Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz alleine und haben niemanden, der sich im Falle einer Krankheit um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und Sie als Partnerin ihn nicht hochheben und ausreichend stützen können. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation aus Ihrem eigenen Alltag ja bekannt vor. In diesem Fall verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V umfasst folgende drei Bereiche:

1. Behandlungspflege
2. Grundpflege
3. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

"Gute Pflege ist ein Menschenrecht"

Unsere Leistungen nach SGB V

Medikamentengabe und Überwachung
Hilfe beim Baden, An- und Ausziehen
Blutzuckermessung
Injektionen s.c. und i.m.
Wundverbände jeglicher Art wechseln
Stomaversorgung
Pflege von einem Blasenkatheter und einem SPK
Dekubitusversorgung
Blutdrucküberwachung
Kompressionsverbände anlegen
Kompressionsstrümpfe aller Klassen an und ausziehen
Postoperative Betreuung
Infusionen
Parenterale Ernährung
Portversorgung
Medizinische Einreibung
Katheterisierung
Drainage
Trachealkanülenpflege

Gerne stehen wir auch für ein kostenlose persönliches Gespräch zur Verfügung, in dem wir individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen.

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