Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese Beratungen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Sicherung der Pflegequalität zu Hause.

Unsere Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie die Pflege noch leichter, sicherer und besser organisiert werden kann. Gleichzeitig wird der Nachweis für die Pflegekasse erbracht – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Wer braucht einen Beratungseinsatz?
  • Pflegegrad 1
    Keine Pflicht – aber auf Wunsch können Sie 1x pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen
  • Pflegegrad 2 und 3
    Verpflichtend 2x pro Jahr (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5
    Verpflichtend 4x pro Jahr (alle 3 Monate)
Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Eine erfahrene Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes, speziell geschult in Beratung, Gesprächsführung und Anleitung. Unsere Fachkräfte nehmen sich Zeit, gehen auf Ihre persönliche Situation ein und geben praktische Hilfestellungen.

Je nach Bedarf beraten wir Sie zusätzlich zu Themen wie:

  • Entlastung für pflegende Angehörige durch praktische Tipps
  • Fachliche Unterstützung in allen Fragen der häuslichen Pflege
  • Hinweise zu Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln und möglichen Leistungen
  • Sicherstellung, dass Ihre Pflege zu Hause den Anforderungen der Pflegekasse entspricht
  • Offizielle Bestätigung für die Pflegekasse – die Kosten übernimmt selbstverständlich Ihre Pflegekasse
Was bringt Ihnen die Beratung?
  • Entlastung für pflegende Angehörige durch praktische Tipps
  • Fachliche Unterstützung in allen Fragen der häuslichen Pflege
  • Hinweise zu Entlastungsangeboten, Hilfsmitteln und möglichen Leistungen
  • Sicherstellung, dass Ihre Pflege zu Hause den Anforderungen der Pflegekasse entspricht
  • Offizielle Bestätigung für die Pflegekasse – die Kosten übernimmt selbstverständlich Ihre Pflegekasse
Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Eine erfahrene Pflegefachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes, speziell geschult in Beratung, Gesprächsführung und Anleitung. Unsere Fachkräfte nehmen sich Zeit, gehen auf Ihre persönliche Situation ein und geben praktische Hilfestellungen.

Je nach Bedarf beraten wir Sie zusätzlich zu Themen wie:

  • Wohnraumanpassung und Hilfsmittel,
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige,
  • Pflegeschulungen und Kurse,
  • Unterstützung bei Anträgen.

Schreiben Sie uns an!

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Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten. Haben Sie Anregungen und Fragen zum Thema Beratungseinsatz § 37 Absatz 3 SGB XI. Benutzen Sie dann einfach das Kontaktformular und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.