Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese Beratungen dienen nicht nur der Kontrolle, sondern vor allem der Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Sicherung der Pflegequalität zu Hause.
Unsere Pflegefachkräfte kommen dafür zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie die Pflege noch leichter, sicherer und besser organisiert werden kann. Gleichzeitig wird der Nachweis für die Pflegekasse erbracht – so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.


